• Wir möchten unser Schulleben abwechslungsreicher gestalten. Dafür suchen wir Partner, die für Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren Projekte im Bereich Musik, Kunst, Sprache, Sport oder Naturwissenschaften anbieten würden.

        Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bitte per E-Mail unter: gs-pesta@t-online.de

        Allgemeine Informationen:

        Die Finanzierung läuft über das Schulbudget. Darüber können außerunterrichtliche Angebote nach § 10 Abs. 4 Thüringer Schulgesetz, unterrichtsergänzende Maßnahmen sowie entlastende, unterstützende und gesundheitsfördernde Maßnahmen für Lehrerinnen, Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung finanziert werden.
        Das Schulbudget ist unabhängig von den Leistungen der schulbezogenen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
        Befristete und unbefristete Einstellungen erfolgen nicht über das Schulbudget, sondern weiterhin über die regulären Einstellungsverfahren an den Staatlichen Schulämtern. 

        Als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer kommen insbesondere in Betracht:
        - Lehrkräfte im Ruhestand
        - Lehrkräfte ohne Anstellung beim Freistaat Thüringen
        - Lehramtsstudierende mit Erstem Staatsexamen bis zur Einstellung als Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter
        - Personen mit therapeutischen Berufsabschlüssen
        - Personen mit sozialpädagogischen Berufsabschlüssen
        - Personen mit Qualifikationen im sportlichen Bereich wie Übungsleiter oder Trainer
        - Personen, die im Besitz der Jugendleitercard oder Übungsleitercard sind
        - Personen mit sonstigen pädagogischen Qualifikationen (z.B. Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen, Lehramtsstudierende fortgeschrittener Semester, Dozenten an Musikschulen, Diplompsychologen)
        - Personen mit sonstigen Qualifikationen und Fachkenntnissen (z. B. aus Wirtschaft und Hochschulen, Gesundheit, Technik, Digitalisierung, Umwelt und Nachhaltigkeit)
        - Projektpartner (Vereine, Musik- und Kunstschulen oder Volkshochschulen in öffentlicher oder privater Trägerschaft, Körperschaften mit anerkannter Gemeinnützigkeit nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung, bei denen geeignete Personen tätig sind)
        - ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte und ausländische Ortslehrkräfte außerhalb ihrer schulischen Aufgaben laut Stipendienvertrag