Antrag auf Freistellung vom Unterricht

Antrag auf Freistellung vom Unterricht

    • Korrektes Beantragen

    • Thüringer Schulordnung § 7 Beurlaubung 

      (1) Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern
      beurlaubt werden. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren

      2) Zuständig für die Entscheidung ist

      1. der Klassenlehrer bei Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen, diesen Antrag können Sie digital über Edupage stellen.("rotes +" - "Antrag" - "Beurlaubung")

      2. der Schulleiter bei Beurlaubungen bis zu 15 Unterrichtstagen sowie bei Beurlaubun-
      gen unmittelbar vor und nach den Ferien,

      3. das Schulamt in den sonstigen Fällen.

      Bei der Entscheidung durch das Schulamt ist der Antrag in Papierform in der Schule abzugeben

      Bei einer Entscheidung durch die Schulleitung kann der Antrag über Edupage gestellt werden. (über "Abwesenheiten" - "Beurlaubung" auswählenKuren werden auch von der Schulleitung genehmigt. Bitte hängen Sie an Ihren Antrag auf Freistellung das Bestätigungsschreiben der genehmigten Kur an.

      Eine Ausnahme bilden Beurlaubungen, die mit einer Flugreise verbunden sind. In diesem Fall empfiehlt sich der Antrag in Papierform, da dieser an manchen Flughäfen verlangt wird.

      Den Vordruck dazu finden Sie auf der Seite des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen:Antrag auf Beurlaubung 

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