Antrag auf Bildung und Teilhabe
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe , (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bzw. bei voller Erwerbsminderung) Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Zum Bildungspaket gehören:
- Teilnahme an eintägigen und mehrtägigen Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden
- Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder den Schulranzen
- Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Stelle übernommen werden.
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und durch die Lernförderung die wesentlichen Lernziele voraussichtlich erreicht werden können
- Mittagessen für Kinder die Kitas und Schulen besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden
- Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt zum Beispiel für Aktivitäten wie Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe aber auch für Kino- oder Theaterbesuche u.a.