Übertritt Klasse 5

Übertritt Klasse 5

        • Übergang in die weiterführende Schule

          Am Ende der Grundschulzeit steht für alle Schülerinnen und Schüler der Wechsel an eine weiterführende Schule an. In Weimar stehen verschiedene Schulformen mit unterschiedlichen Profilen zur Auswahl.

          Schulangebote in Weimar

          • drei staatliche Regelschulen

          • drei staatliche Gymnasien

          • zwei staatliche Gemeinschaftsschulen
            → Erwerb von Hauptschulabschluss, Realschulabschluss und Abitur möglich

          Besonderheiten der Gemeinschaftsschulen:

          • Gemeinschaftsschule „Carl Zeiss“
            Reguläre Aufnahme ab Klasse 5

          • Jenaplanschule Weimar
            Aufnahme grundsätzlich in Klasse 1
            → Aufnahmen in höhere Klassen nur bei frei werdenden Plätzen

          Anmeldung

          Alle Schülerinnen und Schüler der Stadt Weimar können sich direkt an ihrer Wunschschule anmelden. Dabei sind zu beachten:

          • Zugangsvoraussetzungen für das Gymnasium

          • Schulprofile, Schwerpunkte und Konzepte

          • Fremdsprachenangebote der einzelnen Schulen

          Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, erfolgt die Aufnahme gemäß § 15a Abs. 2 ThürSchG nach festgelegten Kriterien. In allen weiteren Fällen entscheidet das Los.

          Anmeldeformular

          Das einheitliche Anmeldeformular für den Übertritt in Klasse 5 steht ab dem 26. Februar 2026 online zur Verfügung:

          oder bereits hier: Anmeldeformular_2026_2027_RS_Gym_TGS_FOS.pdf

          Anmeldezeitraum

          • 16. bis 21. März 2026

          • Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars
            → möglichst persönlich in der Erstwunschschule

          Wichtige Hinweise:

          • Anmeldung ist nur an einer weiterführenden Schule zulässig

          • Eine Zweitwunschschule muss angegeben werden
            → automatische Weiterleitung der Unterlagen bei Kapazitätsüberschreitung

          • Meldet nur eine sorgeberechtigte Person an, ist eine Vollmacht der zweiten Person erforderlich

          • Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht möglich

          Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Anmeldenachweis, der bis spätestens 24. März 2026 an die jeweilige Grundschule zurückzugeben ist.

          Anmeldung an der Fachoberschule und am beruflichen Gymnasium

          • Berufliches Gymnasium: Anmeldung vom 16. bis 21. März 2026

          • Fachoberschule: Anmeldung bis 31. März 2026

          Alle notwendigen Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage der
          Staatlichen berufsbildenden Schule „Friedrich Justin Bertuch“.