An unserer Schule ist Scharlach aufgetreten.
Krankheitsbild:
Plötzlicher Krankheitsbeginn mit Kopfschmerzen, hohem Fieber (evtl. Schüttelfrost), häufigem Erbrechen, starkem Krankheitsgefühl, Schluckschmerz sowie gerötetem Rachen und Gaumen. Anfänglich belegte Zunge, dann Hervortreten der roten entzündeten Papillen (sogen. Himbeerzunge). Am 2. Krankheitstag beginnt das Exanthem (Hautausschlag) mit feinstfleckiger Rötung an Hals, Brust und mitunter auch an den Oberschenkeln.
Für Erkrankte und Krankheitsverdächtige besteht ein Arbeits- und Besuchsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen. Eine Wiederzulassung kann bei einer Antibiotikatherapie und ohne Krankheitszeichen ab dem zweiten Tag erfolgen, ansonsten nach Abklingen der Krankheitssymptome. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Für Kontaktpersonen sind keine speziellen Maßnahmen erforderlich.
In Thüringen bestehen eine namentliche Meldepflicht bei einer Erkrankung an Scharlach.