Übertritt Klasse 5
Voraussetzungen für den Übertritt an ein Gymnasium
Voraussetzung für den Übertritt laut §125 ThürSchulO
(1) Voraussetzung für den Übertritt von der Grundschule in die Klassenstufe 5 des Gymnasiums ist eine bestandene Aufnahmeprüfung. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn der Schüler
1. die geforderten Leistungsvoraussetzungen erfüllt oder
2. eine Empfehlung der Klassenkonferenz für den Bildungsweg des Gymnasiums erhält.
(2) Leistungsvoraussetzung für den Übertritt ist, dass der Schüler im Zeugnis zum Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde oder jeweils mindestens die Note ‚gut‘ erreicht hat.(4) Eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums wird in der Regel erteilt, wenn in höchstens einem der in Absatz 2 jeweils genannten Fächer die Note ‚befriedigend‘ und in den übrigen mindestens die Note ‚gut‘ erreicht worden ist.
Wenn in einem der in Absatz 2 genannten Fächer mindestens die Note ‚gut‘ und in den übrigen dieser Fächer die Note ‚befriedigend‘ erreicht worden ist, wird die Empfehlung erteilt, soweit aufgrund des bisher gezeigten Lernverhaltens zu erwarten ist, dass der Schüler mit Erfolg das Gymnasium besuchen wird.
Die Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums wird in der Regel nicht erteilt, wenn in den jeweils genannten Fächern lediglich die Note ‚befriedigend‘ oder eine schlechtere Note
erreicht worden ist.